fiRSTstage Sicherungsseile nach DIN 56927, schwarz
Werkstoff: gefertigt aus Drahtseil DIN EN 12385-4.
Ausführung: einseitig unverlierbar eingekauschter Kettenschnellverschluss, normale oder große Öffnung.
Optional: beidseitig unverlierbar eingekauschter Kettenschnellverschluss.
Mit Kennzeichnungsscheibe.
* gem. DGUV Information 215-313 (bisher BGI 810-3)
Die fiRSTstage Sicherungsseile nach DIN 56927:2013-07 sind als Sicherungselement nach den Vorgaben in der DGUV Information 215-313:2020-07 gefertigt.
Um eine praxistaugliche Anwendung sicherzustellen, verwenden wir Schnellverbindungsglieder meist einer Nenngröße über der Vorgabe der DGUV. Die Form-B, mit großer Öffnung, ermöglicht zudem ein noch leichteres Einführen der Kausche.
Durch die Verwendung der handverlesenen Kettenschnellverschlüsse, wird eine langfristige Funktionalität gewährleistet. Unsere Schnellverbindungsglieder sind auch nach längerer Verwendung leicht per Hand zu öffnen und schließen.
Die Kennzeichnung unserer Drahtseile erfolgt auf einer Scheibe, die auf das Seil aufgefädelt wird (Herstellerangabe, zu sichernde Masse als Sicherungsseil, Länge, DGUV Information 215-313, Seildurchmesser, Herstellungsdatum)
Die Rückseite der Kennzeichnungsscheibe kann individuell nach Ihren Wünschen beschriftet werden.
Farbige Kennzeichnungsscheiben, für die visuelle Unterscheidung, auf Anfrage möglich.
Für den Inneneinsatz geeignet.
Schwarze Drahtseile für den Außeneinsatz können auf Anfrage gefertigt werden.
Die Einsatztemperatur für Sicherungsseile liegt zwischen -60°C bis +100°C
Zwischen ein- und zweisträngiger Sicherung wird nicht unterschieden. Stattdessen verändert sich die zu sichernde Masse je nach Seillänge (0,60 m oder 1,00 m, mehr Dehnung - höhere Lastaufnahme).
Ein Sicherungselement ist so anzubringen, dass es im Idealfall keinen Fallweg zulässt. Der maximale Fallweg von 20 cm darf nicht überschritten werden.
Kriterien für die Ablegereife von Sicherungsseilen sind z. B.:
• sichtbare Drahtbrüche
• Knicke
• Quetschungen
• Korrosionsschäden
• Beschädigung der Seilendverbindung
• heraustretende oder beschädigte Fasereinlage
• nach Eintritt des Lastfalls
• beschädigte oder verformte Schnellverbindungsglieder
Weitere Informationen zur Ablegereife siehe hierzu DGUV Regel 109-005 „Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen“.
Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an unser Team Bühne 02331 69150 44.
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