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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen der cast C.ADOLPH & RST DISTRIBUTION GmbH
für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtlichen Sondervermögen


I. Geltungsbereich
Die von uns angebotenen Waren- und Dienstleistungen sind ausschließlich für Kunden aus Handel, Handwerk, Gewerbe sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie freien Berufen in Ausübung ihrer beruflichen oder selbständigen Tätigkeit bestimmt.

Wir, die cast C.ADOLPH & RST DISTRIBUTION GmbH, wickeln die uns erteilten Aufträge allein auf der Grundlage der nachstehend niedergelegten Bedingungen ab. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als verbindlich an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen, unserem Kunden.

Unsere Bedingungen sind auch dann maßgebend, wenn Sie selbst Bedingungen stellen, die von unseren abweichen. Ihre Bedingungen gelten nur dann, wenn wir die abweichenden Bedingungen Ihnen gegenüber ausdrücklich schriftlich bestätigen.

II. Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern nicht ausdrücklich im Angebot auf die Verbindlichkeit des Angebots hingewiesen wird.

Der Vertrag kommt nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Bedingungen durch die Annahme Ihrer schriftlichen Bestellung durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Unsere Annahme Ihrer Bestellung kann auch durch die von uns vorgenommene Lieferung der von Ihnen bestellten Waren geschehen. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Erklärungen über die Beschaffenheit der Vertragsprodukte stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB dar; es sei denn, wir hätte derartiges ausdrücklich Ihnen in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung mitgeteilt und auch angegeben, welchen Erfolg wir garantieren.

Änderungen der Waren hinsichtlich Aussehen oder Technik sind ohne besondere Ankündigung zulässig, soweit die Waren dadurch in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.

Unsere Angaben zum Produkt, einschließlich der Angaben in denen von uns Ihnen überlassenen Katalogen unserer Zulieferer sind lediglich Beschreibungen von Produkteigenschaften. Branchenübliche Abweichungen in Form und Farbe bleiben zulässig.

Wird die Ware in von Ihnen besonders vorgeschriebener Ausführung – nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben – hergestellt und geliefert, so übernehmen Sie die Gewähr dafür, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutzund Urheberrechte, nicht verletzt werden. Sie sind verpflichtet, uns gegebenenfalls von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizustellen.

III. Inhalt unserer Leistungspflicht
Allein unsere Auftragsbestätigung mit der darin enthaltenen Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistung legt den Umfang unserer Leistungsverpflichtung sowie die Einzelheiten der Beschaffenheit unserer Leistung fest.

Das gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete Leistung nach Ihren Vorgaben, insbesondere nach einer von Ihnen gefertigten Zeichnung zu bewirken ist. Soweit nicht besondere Fertigungsvorgaben in der Zeichnung gemacht sind, dürfen wir die Fertigung im Rahmen der EN, DIN, insbesondere DIN EN 10021 in der jeweils gültigen Fassung oder ISO oder der zum Zeitpunkt der Fertigungsaufnahme geltenden Vornormen vornehmen.

Abweichungen von Maß, Gewicht, Güte und sonstigen Spezifikationen sind nach DIN, EN oder dann zulässig, wenn dies geltende Übung ist. Sonstige Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, eventuell benötigte behördliche Genehmigungen, so z. B. Baugenehmigungen oder ähnliches, einzuholen, soweit diese für die Nutzung der bestellten Waren notwendig ist. Die Einholung derartiger behördlicher Genehmigungen gehört ausdrücklich nicht zu unseren Verpflichtungen. Soweit der Kunde uns diesbezüglich beauftragen will, ist hierfür eine zusätzliche Vereinbarung, die auch eine zusätzliche Vergütungspflicht auslöst, erforderlich.

Wir werden die für die Abwicklung der Verträge erforderlichen Daten elektronisch in der EDV-Anlage speichern und sichern. Die Behandlung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Einbindung des Teledienstdatenschutzgesetzes.

IV. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort netto ohne jeden Abzug an unserem Sitz in Hagen zahlbar. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank sowie für jede spätere Mahnung eine Kostenbeteiligung in Höhe von 10,00 €.

Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlungsmittel mit befreiender Wirkung. Diskontspesen und weitere Kosten der Zahlungsmittel gehen zu Ihren Lasten.

Gegenüber unseren Forderungen dürfen Sie nur wegen solcher Gegenforderungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben oder mit ihnen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ergibt sich nach Lieferung nachträglich eine wesentliche Vermögensverschlechterung, die unseren Zahlungsanspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, ihn sofort – unabhängig von der Laufzeit zahlungshalber entgegengenommener Wechsel – fällig zu stellen. Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug und deutet dies auf eine Gefährdung der Realisierbarkeit eines nicht unerheblichen Teil unserer Forderungen hin, so sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen, diese zurückzuholen und hierzu auch Ihren Betrieb zu betreten.

Diese Rückholung ist nur eine Maßnahme der Sicherung; sie ist kein Rücktritt vom Vertrage. Sie sind berechtigt, die vorstehend genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abzuwenden. Leisten Sie vorstehende Sicherheiten innerhalb von uns anzugebender angemessener Frist nicht, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

V. Liefertermin und Lieferung
Die Angabe des Lieferzeitpunkts erfolgt nach bestem Wissen ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die von uns geschuldeten Teile im vereinbarten Zeitpunkt unser Unternehmen verlassen oder aber von uns im Lieferwerk zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie sich im Verzuge der Annahme befinden. Wir geraten nicht in Verzug, wenn die Lieferung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den wir nicht zu vertreten haben. Wir vereinbaren, dass nicht zu vertreten sind Ereignisse höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Unfälle und sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie etwa Materialmangel, Mangel an Betriebstrom, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstörungen
aller Art auch im Zuliefererbetrieb. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung an Sie um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In allen Fällen werden wir Ihnen jedoch unverzüglich den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Behinderungen umgehend mitteilen.

Im Fall unseres Lieferverzuges haben Sie uns schriftlich eine mit Ablehnungsandrohung versehene angemessene Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf können Sie das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz nur für den Teil des Vertragsumfangs geltend machen, der von uns noch nicht erfüllt ist. Auf Wegfall des Interesses können Sie sich jedoch nicht berufen.

Treten bei Ihnen wesentliche Vermögensverschlechterungen nach Vertragsschluss ein oder werden derartige Vermögensverschlechterungen erst nach Vertragsschluss bekannt, so haben wir das Recht, unsere Leistungen zu verweigern oder zu verlangen, dass Sie die Gefährdung des Vertragszwecks durch Vorkasse oder eine ausreichende Sicherheitsleistung beseitigen. Kommen Sie dem Verlangen auf Sicherheitsleistung innerhalb von uns gesetzter angemessener Frist nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Unsere Lieferungen erfolgen ab unserem Geschäftssitz auf Ihre Kosten und Gefahr.

Die Verpackungskosten und Versandkosten sind nicht in den Produktpreisen enthalten.

Bei Anlieferung haben Sie die Lieferung auf erkennbare Schäden der Verpackung oder des Transportguts zu untersuchen und, falls derartiges festgestellt wird, bei der Anlieferung auf den Frachtpapieren zu vermerken und uns unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare – verdeckte – Transportschäden sind uns innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen.

Die Lieferung erfolgt stets in handelsüblicher Ausführung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten als Geschäft für sich. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind besonders zu bezahlen.

Transportweg und Transportmittel sowie die Bestimmung des Spediteurs oder Frachtführers sind mangels besonderer Vereinbarung uns überlassen. Versandbereit gemeldete Ware müssen Sie unverzüglich übernehmen, anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Ihre Kosten und Gefahr zu lagern. Bei weitergehenden Transportschäden haben Sie unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen (Havarie-Kommissar) zu veranlassen.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, geht die Gefahr auf Sie über.

VI. Rügepflicht, Gewährleistung und Haftung
Unter Hinweis darauf, dass keine unserer Erklärungen eine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB darstellt, übernehmen wir die Gewährleistung und Haftung für unsere Lieferung und Leistung nach Maßgabe folgender, die gesetzlichen Regeln ergänzenden Abreden:

Sie sind verpflichtet, die Ihnen von uns gelieferten Produkte – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei Ihnen auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, die auch das Vorhandensein der vertragsmäßigen Beschaffenheit einschließt, sorgfältig stichprobenhaft zu untersuchen.

Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn Sie eine Mängelrüge nicht schriftlich binnen 10 Werktagen nach Eingang bei Ihnen erheben und setzt voraus, dass sich die gelieferten Teile noch im Anlieferungszustand befinden. Der gerügte Mangel ist genau zu bezeichnen.

Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen. Daher ist beanstandete Ware auf unser Verlangen hin unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Anderenfalls tragen Sie die Transportkosten. Kommen Sie der Rücksendungsverpflichtung nicht nach oder nehmen Sie ohne unsere Zustimmung Änderungen an der beanstandeten Ware vor, so können Sie keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Mängel
geltend machen. Liegt eine berechtigte Mängelrüge vor, so bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern zur Nacherfüllung einwandfreien Ersatz. Wir sind auch berechtigt, Ihnen in laufende Rechnung eine Gutschrift des Kaufpreises der zurückgegebenen Ware zu erteilen.

Wir tragen die Kosten der Mängelbeseitigung, sofern sich diese nicht dadurch erhöht haben, dass die von uns Ihnen gelieferten Waren zu einem anderen Ort als dem von Ihnen angegebenen Anlieferort verbracht worden sind. Kommen wir unserer Pflicht zur Nacherfüllung nicht oder nicht in angemessener Zeit nach, so können Sie uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können Sie Minderung des
Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Kommen aus der Weiterveräußerung der von uns an Sie gelieferten Ware Rückgriffsansprüche auf Sie zu, so bestehen diese nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen haben, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

Haben Sie in der Gewährleistungszeit von einem Jahr ab Lieferung auftauchende Mängel von Dritten ohne unsere Einwilligung beheben lassen, so erlöschen Ihre Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn die Produkte zu Zwecken verwendeten waren, für die sie üblicherweise nicht bestimmt sind.

Für alle Schäden haften wir – einschließlich eventueller Aufwendungsersatzansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer nur,
• bei Vorsatz,
• bei eigener grober oder Fahrlässigkeit, desgleichen bei grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter
oder der Organe unseres Unternehmens ,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Dritter
• bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir schriftlich garantiert
haben,
• bei Mängeln unserer Leistung, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden
an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Falle beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Alle vorstehend beschriebenen Gewährleistungs-, Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Vertragsgegenstände. Dies gilt jedoch nicht, soweit längere Fristen gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind, wie etwa für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.

VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen aus weiteren Vertragsverhältnissen, die uns Ihnen gegenüber zustehen, behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentum an den gelieferten Waren vor.

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und aller weiteren Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art, einschließlich eventueller Forderungen aus einem Kontokorrent.

Sie sind berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Ihren normalen Geschäftsbedingungen weiterzuveräußern, solange Sie nicht im Verzug sind und unter der Voraussetzung, dass Sie mit Ihrem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren und die Ihnen aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen bereits jetzt an uns abgetreten werden. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware sind Sie nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der von uns gelieferten Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. Verpfändungen oder Sicherheitsübertragungen sind Ihnen nicht gestattet.

Ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden von Ihnen bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche, wie die Vorbehaltsware selbst.

Sie sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir hätten die Einzugsberechtigung Ihnen gegenüber wegen Zahlungsverzuges oder Vermögensverschlechterung widerrufen. Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, Ihre Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns unverzüglich die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen.

Sie haben die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche aus einem diesbezüglichen versicherten Schaden werden hiermit bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei der Anmeldung des Versicherungsanspruchs aus einem derartigen Schaden müssen Sie den Versicherer vorstehende Abtretung zugleich anzeigen.

Von der Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums durch Dritte müssen Sie uns unverzüglich benachrichtigen.

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Ihr Verlangen hin insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen gestellt wird.

VIII. Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Registrierung seiner Daten in unserer Online-Kundenliste verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine Daten ändern, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Änderungen unverzüglich durch Änderungen der Angabe in unserem Online-Shop mitzuteilen.

Macht der Kunde falsche Angaben so können wir, soweit ein Vertrag zu Stande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird durch uns schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-mail gewahrt.

Wir senden dem Kunden an die von ihm angegebene E-mail-Adresse unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durch den Kunden eine E-mail, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich unter unserer im Impressum genannten E-mail-Adresse zu informieren, wenn diese E-mail ihn nicht unmittelbar nach Abgabe der Bestellung erreicht hat.

IX. Nutzung der Daten aus diesem Internetshop durch Kunden
Vervielfältigungen aus unserem Internetshop, insbesondere die Abbildungen und Angaben, gleichgültig in welchem technischen Verfahren, auch auszugsweise, sind nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.

X. Datenschutzerklärung

Wir erheben und verwenden Ihre personen- oder firmenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechtes der Bundesrepublik Deutschland, nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679; DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juli 2017 (BDSG-neu).


Soweit personenbezogene Daten beim Besuch unserer Webseite erhoben werden, verarbeiten wir diese ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679; DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juli 2017 (BDSG-neu), sowie des Telemediengesetzes (TMG). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet ausschließlich nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung statt.

Im folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personen- oder firmenbezogener Daten.

Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Website aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Daten und Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufener Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebots eingeben, gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.

Bestandsdaten
Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis gegründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personen- und firmenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist.

Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Nutzungsdaten
Wir erheben und verwenden personen- und firmenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internetangebotes zu ermöglichen oder abzurechnen. (Nutzungsdaten) Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation oder Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung unseres Angebots.

Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Nutzungsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

XI. Auskunftsrecht
Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person oder Ihres Unternehmens gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.

Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

XII. Preise
Unsere Preise in Angeboten und Auftragsbestätigungen verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung. Sämtliche Preise in unserer Auftragsbestätigung – also die Vertragspreise – gelten für die Dauer der in der Auftragsbestätigung genannten Frist. Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmengen und/oder die Verringerung vereinbarter Abrufe berechtigen uns zu angemessenen Erhöhungen der vereinbarten Stückpreise und auch etwa verabredeter Werkzeugkostenanteile.

Unseren Preisen liegen die gegenwärtigen üblichen Kalkulationsfaktoren und Einstandspreise zugrunde. Ändern sich bei Abrufaufträgen oder Rahmenverträgen diese nachhaltig, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Stückpreise nach billigem Ermessen diesen Kostenänderungen anzupassen. Verlangen wir von Ihnen einen um mehr als 10 % erhöhten Vertragspreis, so sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Aufträge mit einem Bestellwert unter € 50,00, zzgl. MwSt. können aus Kostengründen mit einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 belastet werden.

XIII. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

Erfüllungsort für beide Teile ist der Unternehmersitz der cast C.ADOLPH & RST DISTRIBUTION GmbH. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hagen und/oder das Landgericht Hagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sie dürfen Ansprüche gegen uns aus diesem Vertrag oder weiteren zwischen uns bestehenden oder noch abzuschließenden Verträgen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen, abtreten oder verpfänden. Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Bei der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird die Gültigkeit der übrigen Abreden nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Abreden soll dann eine Vereinbarung treten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Alle unsere früheren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen treten hiermit außer Kraft.


Hagen, Februar 2011